Ich bin selbst Auszubildener bei der Bundespolizei und es ist absolut verboten, die Uniform außerhalb der Dienstzeit oder des Ausbildungszentrums zu tragen. Widersetzt man sich diesem Befehl, ist ein Disziplinarverfahren eine Folge. Der Grund dafür ist, dass man mit Uniform auch als Auszubildener als vollwertiger Polizist wahrgenommen wird, aber nich nicht die Kenntnisse hat, wie ein bereits ausgebildeter.

LG