Ich bin Zeuge einer Straftat A mit einem Messer gewesen, bei der der Täter beim Eintreffen der Polizei die Flucht ergriffen hat. Da ich theoretisch der Täter hätte sein können weil ich am selben Ort war , wurde ich auf ein Messer untersucht wobei bei mir BTM gefunden wurde (Straftat B). In der Vorladung steht allerdings dass wegen A und B ermittelt wird. Bedeutet das jetzt dass die mir beides anhängen wollen oder ist das nur so weil es ein und das selbe Ermittlungsverfahren ist?