Der kommunale Träger in Baden-Württemberg erhöht aktuell die Kita-Gebühren um bis zu 50%. Der Gemeinderat hat dies bereits abgesegnet. Wir möchten nun gerne wissen, 1. ob die Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für die kommunalen Träger in BW VERBINDLICH sind und insbesondere Elternbeiräte nach §4.2 bei der Erhöhung der Elternbeiträge zu hören / an der Entscheidung zu beteiligen sind 2. ob bei einer Nichtbeteiligung / Nichtanhörung die Entscheidung des kommunalen Trägers hinfällig / nichtig ist und wie man dagegen vorgehen kann. Vorab vielen Dank!