Ich bin Mieter in einen Wohnkomplex bestehend aus zirka 20 - 30 Mietparteien inkl. einiger
Eigentümer wir benutzen zusammen für alle frei zugängliche Müllcontainer im Außenbereich
für den alg. Hausmüll, da die Mülltonnen aufgrund von Sparmaßnahmen von 4 auf 2 reduziert wurden, will uns unsere Hausmeisterin/ Verwaltung dazu Verpflichten den Müll zu trennen d.h. z.B. gelber Sack,grüner Punkt, Bio Müll usw. wobei wir den gelben stinkenden Müllsack bis zur Abholung im Innnebereich sprich im eigenen Keller aufbewahren sollen.
Punkt eins sehe ich in der Mülltrennung wenig Sinn, unabhängig davon fehlt hierfür die rechtliche Grundlage, da in der Hausordnung nichts von Mülltrennung steht und sich auch das BGH meines Erachtens nicht mit Mülltrennung beschäftigt.
Wer kennt sich diesbezüglch aus und kann mir sagen ob ich verpflichtet bin zu trennen oder nicht.
Ich den das die Mülltrennungvorschrift keine rechtliche Grundlage hat und sofern eine Mülltrennung erfolgen soll die Hausverwaltung dafür verantwortlich ist entsprechende Mülltrennbehältnisse aufzustellen?!