Wieso haben allgemeine Krankenkassen wie z.B. die "IKK" eigene Gerichtsvollzieher, die wiederum eigene Pfändungsbeschlüsse ausstellen und pfänden/vollstrecken können? Derart obliegt doch eher der Gerichtsbarkeit sprich Amtsgericht/Richter der den Beschluß rechtskräftig erstellen muß und via Gerichtsvollzieher im Auftrag des örtlichen Amtsgerichtsbezirk durchführen lassen kann.