Sehr einfallsreiche Fragen, die hier bestimmt erst wenige Male gestellt wurden...
Ja.
MfG, M17
Kommt immer darauf an wo... Ich würde nicht gerade sagen, dass die Wahrscheinlichkeit "hoch" ist.
MfG M17
Nein, sie werden das hinaustragen, was ihnen zuhause beigebracht wird.
MfG, M17
C kann sich gegen die Zwangsvollstreckung in den Mähdrescher mit einer Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) wehren. Diese Klage ist möglich, wenn ein Dritter (hier C) behauptet, ein Recht an der gepfändeten Sache zu haben, das der Zwangsvollstreckung entgegensteht.
MfG
Weniger essen - mehr Sport machen.
MfG, M17
Du könntest ihn gemäß § 242 StGB wegen Diebstahl bzw. gemäß § 246 StGB wegen Unterschlagung anzeigen.
MfG, M17
Einen Blowjob.
Haben eine recht junge, hübsche Lehrerin an meiner Schule. Wäre reintheoretisch nicht abgeneigt, wenn es in einem Paralleluniversum je dazu kommen sollte.
Gruß, M17
Ist so ein Mittelding gerade.
Gruß, M17
Unwählbar.
Auf Pornovideos.
Gruß, M17
Hätte aus ökonomischer Sicht viele Vorteile, genauso, was die Sicherheit in DE anbelangt.
Gruß, M17
Weniger essen, mehr bewegen.
Gruß, M17
Wenn er nicht nachfragt, dann nicht. Gibt es keine offensichtlichen Beweise für deine vergangene Sucht, würde ich es ihm nicht erzählen.
Gruß, M17
Lies es dir am besten mal selbst durch, bei solchen Berichten wird gerne und oft mal etwas verdreht. Die AfD ist selbstverständlich nicht gegen Behinderte...
Gruß, M17
Ich stöhne nicht.
Gruß, M17
Vielleicht 1 Woche oder 10 Tage
Gruß, M17
Liegt an dem hohen Säureanteil der Ananas (harmlos!). Geht wieder weg.
Gruß, M17
Dein Penis hat keinen d von 15,5 cm