Wir haben in 1990 ein Anwesen gekauft das nur unvollständig an die Kanalisation angeschlossen war. Der Anschluß war nicht unbedingt erdorderlich, da das Niederschlagswasser problemlos auf dem Gelände versickern konnte - was es auch jahrelang getan hatte. Auf Grund einer (Gemeinde-)Regel mußten wir aber anschließen. Das wurde auch überprüft und abgenommen.

Nun gibt es eine neue Bestimmung nach der wir für die Einleitung des Niederschlags-wassers zahlen sollen.

Ich meine, es muß so was wie Bestandsschutz geben. Weiß jemand etwas dazu?