Guten Tag, mein Onkel müsste laut Vereinbarung in der Güteverhandlung bis zum 30.04.18 ausziehen.Jetzt hat er schon eine neue Wohnung aber die Renovierung ist noch nicht abgeschlossen und die Wohnung ist nicht bewohnbar. Er hat letzte Woche mit der zuständigen Richterin und der Anwältin Telefoniert, um eine Fristverlängerung von zwei Wochen zu bekommen.Die Richterin meinte er müsste sich bei der Anwältin melden die hat aber zu gemacht und meinte er muss am Montag raus sein sonst kommt der Gerichtsvollzieher.

Jetzt meine Frage was kann er tun das er und seine Familie nicht gleich am Montag Zwangs geräumt werden habe bei Google etwas gefunden das heißt Vollstreckungsschutz dabei stand aber dass es schon vor zwei Wochen beim Gericht gestellt hätte müssen, was kann er noch tun?

Vielen Dank im Voraus