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Der Verkauf unterliegt der betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren obliegt dem Rechtspfleger des Amtsgerichts -Betreuungsgerichts-. Er prüft nochmals den Vertrag, holt ggf. Wertgutachten ein und hört den Betroffenen regelmäßig zu der Angelegenheit an. Der Rechtspfleger hat hierbei alle erheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln.