Der Verkauf unterliegt der betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren obliegt dem Rechtspfleger des Amtsgerichts -Betreuungsgerichts-. Er prüft nochmals den Vertrag, holt ggf. Wertgutachten ein und hört den Betroffenen regelmäßig zu der Angelegenheit an. Der Rechtspfleger hat hierbei alle erheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.