Hallo zusammen! Wie die Frage vermuten lässt, geht es um das Thema Erbe. Mein Vater ist letztes Jahr gestorben. Nach langem Prozedere und der Einigung mit meiner Stiefmutter, dass Erbe an zu treten (waren eigentlich nur Schulden doch es war von Anfang an klar, dass die Beiden diese bezahlen wollten) , haben wir dies auch inkl. Erbschein gemacht. Sprich die Schulden im Namen meines Vaters und auch die Beerdigung sind bereits bezahlt.

Mein Bruder, zu dem wir alle keinen Kontakt haben, steht allerdings nun auch mit im Erbschein, da er sich wie vermutet überhaupt nicht dafür interessiert hat und einfach die Zeit hat verstreichen lassen. Meine Stefmutter und ich wollen ihn nun mit in die Zahlungen ziehen, die wir bereits zahlen mussten bzw. zahlen wollten. (Nun fragt bitte nicht warum wir ihn jetzt noch mit schleifen wollen, ist eine lange Gesichte).

Die Rechnungen und Belege zu allen geleisteten Zahlungen bezüglich den Schulden meines Vaters haben wir aufbewahrt.

Nun meine eigentliche Fragestellung: Kann ich mit den Rechnungen und Belegen zu einem Anwalt gehen damit er seinen offenen Erbteil, welchen er nicht gezahlt hat, begleicht? Sprich seinen Teil vom Erbe nachträglich einfordern, obwohl wir schon alles bezahlt haben?

Danke