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Gehen, laufen, sitzen, ja sogar Rad fahren usw. ist ein ganz normaler Gebrauch einer Hose... Von im Schrank liegen, geht wohl kaum etwas kaputt...
Somit unterliegt die Hose ganz dem üblichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Allerdings tritt nach 6 Monaten eine sog. Beweislastumkehr ein, d.h. der KÄUFER muss nun beweisen, dass hier ein Material- oder Herstellungsfehler vorgelegen hat, der letztendlich zu dem Schaden geführt hat...