Hallo erstmal,

ich habe bezüglich eines Autokaufes eine Frage.

Ich habe am 7.12.2014 einen Audi A3 von Privat zu Privat gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass das Kraftfahrzeug unter Ausschluss von der Sachmängelhaftung verkauft wird. Am 15.12.2014 habe ich das Fahrzeug angemeldet und fahre es seitdem. Ich habe mir heute den Fahrzeugbrief angeschaut und gesehen, dass die Anzahl der Vorbesitzer nicht mit dem übereinstimmt, was auf dem Kaufvertrag steht.

Habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten?