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Antwort
@ Antwort von Dilithium
Falsch! Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV und dem Anhang 1 sind nur höhere Konzentrationen Apothekenpflichtig. Zitat Anhang "Selenverbindungen
- ausgenommen Selendisulfid zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 2,5 Gewichtsprozenten - und - ausgenommen in Zubereitungen zum inneren Gebrauch mit einer Tagesdosis bis zu 70 μg Selen -" !!!
Ich gehe davon aus dass alle Hersteller nicht lesen können, da sämtliche Mittel welche Selendisulfid enthalten vom Markt genommen wurden. Ich werde noch dieses Quartal mehrere Anfrage bei Herstellern starten und eventuell eine europaweite Unterschriftensammlung starten.
LG
H.Postler