Hallo ... meine Bekannte wurde diesen Jahres aus der Haft entlassen und hat eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und drei Monaten hinter sich gebracht wegen Betruges. Nach einer schulischen Ausbildung innerhalb der Haft kam sie in den offenen Vollzug Köln wo sie dann eine schulische Ausbildung zur Altenpflegehelferin machte die sie erfolgreich abschloss. Nach der Haft-Entlassung zog sie zu mir nach Bayern. Hier arbeitet sie in einem Altenpflegeheim dir ihr gerne ermöglichen würden eine Ausbildung zur Altenpflegerin zu machen. Jedoch hat sie natürlich Eintragung im Führungszeugnis, hat sie da überhaupt eine Chance ihr Examen abzulegen? Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.