Folgende Ausgangssituation:

Mein Sohn macht ein FSJ in einer anderen Stadt. Ich bin geschieden. Mein Sohn bekommt von uns Eltern 860 Euro Unterhalt (auf uns beide prozentual nach Gehalt aufgeteilt). Von mir erhält er zusätzlich noch das Kindergeld (Ich beantrage das, bekomme es vom Amt und überweise es an meinen Sohn).

Frage:

Kann ich die Umzugskosten, die Zugfahrten für Wohnungssuche und Bewerbungsgespräche und den Unterhalt den ich monatlich zahle als Außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben? Ich lese im Internet immer, dass man das NICHT kann, wenn man Kindergeld erhält. Ich bekomme das Kindergeld ja aber nicht wirklich, da ich es dem Sohn auszahle. Oder sind all diese Kosten mit dem Ausbildungsfreibetrag abgedeckt?