Hallo,

ich plane derzeit im Haus meiner Oma die Gaststätte wieder aufleben zu lassen (das Haus steht in Hessen / Kreis Bergstraße). Der Bauantrag aus 1960 sagt aus, dass ein Wohnhaus mit Gaststätte auf dem Grundstück errichtet wird. Auch die Bauzeichnungen von weisen die Gaststätte eindeutig aus. Die Gaststätte wurde 1989 geschlossen. Meine Oma ist verstorben und ich habe das Haus 2008 gekauft.

Jetzt sind wir gerade am planen, da wir demnächst die Gaststätte wieder eröffnen wollten. Gem. Kreisbauamt muss ich aber eine Nutzungsänderung beantragen.

Kann mir jemand sagen ob das so wirklich korrekt ist (bitte mit Begründung)? Ich kann es leider überhaupt nicht nachvollziehen warum ein bereits genehmigtes Wohnhaus mit Gaststätte nochmal einer Nutzungsänderung unterzogen werden muss!?

Vielen Dank schon mal im Voraus!!!!