Ja - in unserer Nachbarschaft/Siedlung gibts scheinbar nen offenes Wlan .

laut §265a Erschleichen von Leistungen. Der unberechtigte Nutzer muss sich die Leistung daher nicht „erschleichen“, sondern kann sie schlichtweg nutzen." wäre das nutzen dieses WLANS nicht verboten.

Wie sieht es nun aber aus, wenn ich mir das Wlan zu eigenen mache und es mit nem Repeater verstärke? Momentan habe ich nur Zugriff im Schlafzimmer :X