Frage
Antwort
Du Kannst den Mobber verklagen aufgrund von Schwerer Körperverletzung, da die Sele auch als Körperverletzung zählt. Hätte der Gemobbte Selpstmord begangen, wäre es Schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Darauf stehen c.a.5 Jahre Haft