Hallo,

ich benötige dringend Hilfe von jemandem, der sich hier auskennt.

Aufgrund eines Vorfalls im Straßenverkehr wurde angeordnet, dass ich ein ärztliches Führerscheingutachten vorlegen muss. Dies wollte ich schon vor ca. 2 Jahren tun, allerdings hat mir damals die gesetzte Frist nicht gereicht und ich habe den Führerschein abgegeben.

Nun habe ich einen Neuantrag gestellt.

Leider ist das Gutachten nicht positiv ausgefallen und ich weiss ehrlich gesagt nicht was ich jetzt tun soll. Bisher habe ich jetzt überall gelesen man soll negative Gutachten nicht weiterleiten. Sollte ich es nicht weiterleiten wird mir mein Antrag gebührenpflichtig versagt.

Was genau bedeutet das und um was für Kosten handelt es sich?

Ist dann kein Neuantrag mehr möglich? Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank vorab für Hilfe.