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Antwort
Solange du nur mit ihr zusammen bist und ihr keinen Sex habt, dann macht ihr euch nicht strafbar. Sollte es jedoch zu zweiterem kommen gilt: Wo kein Kläger da kein Richter. Achte nur darauf, dass ihr das auch beide wollt!
Sobald sie 16 ist, ist es dann auch legal, solange ihre Eltern keinen Einspruch erheben.