Guten Morgen, ich habe mich die letzten Tage mit meinem Broker (Trade Republik) auseinandergesetzt, bezüglich der Aktienverluste. (nach § 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG) zwei Möglichkeiten

  1. Anleger können einen Verlustübertrag veranlassen. Die nicht ausgeglichenen Verluste werden auf das nächste Jahr übertragen, um künftig fällige Zins- oder Dividendengutschriften oder Veräußerungsgewinne ohne Steuerabzug auszahlen lassen zu können.
  2. Außerdem können Anleger eine Bescheinigung über den verbleibenden Verlust beantragen. Dann wird der Verlustverrechnungstopf auf Null gestellt. Mit dieser Verlustbescheinigung können sie den Verlustbetrag dann in der Steuererklärung geltend machen und ggf. mit positiven Kapitalerträgen anderer Bankinstitute verrechnen lassen.

zum 2. Punkt hätte ich eine Frage, heißt es das ich bei meiner Steuererklärung die Verluste in Form einer Bescheinigung vorzeigen kann und diese werden mir zurückerstattet? Ich blicke hier nicht ganz durch..