Darf Lehrerin E-Mail von Eltern ignorieren und Kind zum Nachsitzen auffordern?

Hallo, wir haben das folgende Problem:

Unser Kind ist in der fünften Klasse im Hessen. Ihm ging es mitten im Unterricht schlecht und hat den Lehrer Bescheid gegeben, dass er in den Sanitätsraum gehen wird und wenn notwendig auf die Toilette. Er war danach zwei Stunden im Sanitätsraum und ist mehrmals dazwischen auf die Toilette gegangen, da er Übelkeit und Erbrechgefühle hatte. Er war auch die Woche davor krank und musste Zuhause mehrmals erbrechen. Nach zwei Stunden ist er ins Unterricht zurückgekehrt.

Nun haben wir eine Mitteilung von der Klassenlehrerin bekommen, dass er zwei Stunden im Unterricht gefehlt hat. Sie begründet es somit, dass er zwar Bescheid gegeben hat, aber später als die Klassenlehrerin Unterricht hatte, hat man nach ihm im Sanitätsraum geschaut und ihn dort nicht gefunden und somit zweifelt man, dass er krank war und nicht was anderes gemacht hat. Man habe auch in der Toilette nachgeschaut und ihn dort nicht gefunden.

Nachdem wir die Mitteilung bekommen haben und mit unserem Sohn gesprochen haben, haben wir drei E-Mails an die Lehrerin geschrieben und sie gebeten, den Sachverhalt telefonisch aufzuklären. Er beteuert seine Unschuld und sagt, dass man wahrscheinlich in dem großen Gebäude einfach aneinander vorbei gesucht haben kann. Jedoch antwortete die Lehrerin bis heute nicht auf die Mails. Wir haben sie insgesamt dreimal angeschrieben. Im Gegensatz hat sie nun zwei Tage später unserem Sohn mitgeteilt, dass er zwei Stunden wegen dem Fehlem im Unterricht nachsitzen muss.

Die Mitteilung haben wir bis jetzt nicht unterschrieben, da wir auf ihre Antwort auf unsere E-Mails warten. Uns geht es erstmals darum, die Sachlage aus ihrer Sicht zu hören, bevor weitere Schritte vorgenommen werden. Auch fanden wir es bedenklich, dass keine Aufsichtsperson für den Sanitärsraum existierte.

Ich wollte fragen, ob die Lehrerin befügt ist, die E-Mails zu ignorieren und trotz dieser E-Mails unserem Sohn auffordern kann, nachzusitzen. Wie kann am besten dagegen vorgehen?

Schule, Gesetzeslage, Lehrerin, Nachsitzen
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