In unseren Kleingartenverein wurde ein Stromkasten gewaltsam von Unbekanten geöffnet und das Schloss beschädigt so das es ausgetauscht werden musste. An den Stromkasten sind 4 Pächter angeschlossen. Jetzt verlangt der Vorstand des Gartenvereins das die 4 Pächter für die Reperaturkosten des Stromkastens aufkommen, sonst wird der Pachtvertag gekündigt.

MÜSSEN DIE PÄCHTER FÜR DEN SCHADEN AUFKOMMEN???