Unsere Wohnung wurde Ende Julie 2012 vom Vermieter ohne Abnahmeprotokoll,also nur mündlich,abgenommen.Es gab kein schriftliches Übergabeprotokoll.Jetzt haben wir,zum 24.08.12,ein Schreiben über Mängel bekommen,die der ehemalige Vermieter über unsere Hausratversicherung bezahlt haben möchte. Ist es überhaupt erlaubt ohne ein Abnahmeprotokoll solche Anforderungen an uns zu stellen? Mit freundlichen Grüßen