Hallo,

meine Frage sieht wie folgt aus:

Wenn der Arbeitstag um 8:00 Uhr beginnt, zählt es dann als Pünktlich das Gelände betreten zu haben? Ich bin der Meinung, dass man unpünktlich ist, da das Gelände nicht der Arbeitsplatz ist. Sollte man daher nicht um 8:00 Uhr schon im Gebäude sein um seine Arbeit anzutreten?

Sehe ich das falsch?

Danke für die Antworten!