Hallo ,

Ich wurde wegen Betruges einmal Zivil und einmal strafrechtlich angezeigt (beides jeweils der gleiche Fall) und verurteilt . Nach der Verhandlung standen noch die Hälfte der von mir verursachten Kosten durch internetbestellubg offen die ich trotz Verurteilung begleiten wollte . Durch Trennung meines Partners und mir sowie Jobwechsel war dies allerdings nicht möglich und nun erreichte mich folgender Brief von der Gegenseite

"in vorgezeichneter Angelegenheit hatte sich mein Mandant wenn auch nur aus prozessökonomischeb Grüden mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt .Bis zum heutigen Tage konnte allerdings keinen Zahlungseingang festgestellt werden so dass sich hier natürlich die Frage stellt ob nicht möglicherweise ein Fall des Eingehungsbetruges vorliegt.. Bevor ich meiner Mandantschaft anraten werde, den Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zwecks Überprüfung eines möglicherweise strafrechtlichen Verhaltens ihres Ihres Mandanten vorzulegen, möge ihr Mandant nunmehr Stellung beziehen ob er dazu bereit und in der Lage ist monatlichen Raten zu zahlen."

Ich kann aufgrund meiner persönlichen Lage aktuell keine rasten Zahlen . Ist das tatsächlich eingehungsbetrug obwohl ich bereits schon wegen Betruges in dieser Sache verurteilt bin ?! Die Ratenzahlung wurde erst nach der Verhandlung bzw nach dem Urteil abgesprochen ich würde also bereits für die komplette nicht bezahlte Summe "bestraft".

Vielen Dank !