Ich habe eine Frage zum im Grundbuch ringetragenem Vorkaufsrecht und Wohnrecht. Person A hat vor einigen Jahren ein Haus geteilt und 2 Haushälften erschaffen. Die eine wurde dann von Person A an B verkauft, wobei sich B ein Vorkaufsrecht ins Grundbuch hat eintragen lassen. Vor kurzem hat A ein lebenslanges Wohnrecht auf ihr Kind für die 2 Haushälfte eintragen lassen. Nun will A verkaufen! Was passiert mit dem Wohnrecht? 1. Wenn B es nun kauft weil er ein Vorkaufsrecht hat? 2. Wenn Person C es kaufen will mit dem Ausdruck, dass das Wohnrecht bestehen bleibt? Sprich wird ein Wohnrecht bei einem Vorkaufsrecht automatisch gelöscht weil es später eingetragen wurde? Und wenn C es akzeptiert, muss B nicht zu den gleichen Bedingungen kaufen?

Lieben Dank!