Hallo,

ich wollte mal fragen wie es aussieht...

Muss die Anzahl der Vorbesitzer eines Autos im Vertrag bzw. Beim Verkauf angegeben werden? Weil meiner Meinung nach die Anzahl der Besitzer ja auch in dem Fahrzeugschein hinterlegt sind.

vielleicht kennt sich jemand von euch Gerechtlich damit aus.

vielen Dank im Vorraus!