Antwort
Ich bedanke mich bei allen, die bisher geantwortet bzw. Hilfe geleistet haben. Es wird schon so sein, dass erst die Arbeitszeit nach der Ausbildung als "Berufserfahrung" gilt bzw. anerkannt wird. Ich werde mich trotzdem an Ort und Stelle informieren, um mir auch 100 % sicher zu sein, danke nochmals (letztendlich wird es wahrscheinlich so sein, wie hier beschrieben).