Also vor ein paar Tagen war jemand wg der Gastherme da und meinte, dass diese in den nächsten Wochen gewartet werden müsse. Wurde das letzte mal letztes Jahr kurz vor meinem Einzug gemacht. Meine Frage lautet nun wer dafür zuständig ist? Muss ich die Firma anrufen und einen Termin vereinbaren oder muss dies der Vermieter machen? Und wer trägt anschließend die Kosten der Wartung?

Im Mietvertrag steht dazu nichts. Ich muss dazu sagen, dass die Gastherme nur meine Wohnung mit warmwasser und Wärme versorgt. Die Versorgung zahle ich direkt an die Stadtwerke und nicht an den Vermieter. Es gibt demnach auch keine Betriebskostenabrechnung seitens des Vermieters. Ich zahle an den Vermieter lediglich die Kaltmiete und eine zusätzliche Pauschale von 20 Euro pro Monat für andere Kosten, z.b. Flurbeleuchtung etc., die nicht abgerechnet wird! Kann es sein, dass in diesem Betrag, also in diesen 20 Euro die ich monatlich zu der Kaltmiete zahle, die Wartung der Gastherme schon inklusive ist und sich demnach der Vermieter um alles kümmern muss, dh. Terminvereinbarung und Übernehmen der Kosten?