Ups, so ist das Leben manchmal...

nun zu deiner Frage: soweit ich weiß behandelt der Deutsche Staat ein Kind mit einem deutschen Elternteil als deutsch. Dabei ist es irrelevant wo das Kind gezeugt wurde, mit welchem Visum und mit wem. Es werden stets die Interessen des Kindes vor deinen gestellt. Wirst du als Vater offiziell anerkannt, wird das Kind Anspruch auf das Kindergeld haben selbst wenn es nicht in Deutschland lebt. Du bist weltweit Unterhaltspflichtig. Allerdings weiß ich nicht ob die Unterhaltshöhe nicht dem Aufenthaltsland angepasst wird.

Jetzt ist die Frage ob sie dich offiziell als Vater haben will weil du dann ja auch einen Anspruch auf das Sorgerecht hättest. Falls du Zweifel hast, musst DU nachweisen, dass du nicht der Vater bist. Du musst einen Vaterschaftstest verlangen sobald sie dich als Zeuger einträgt.

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