Hallo, ich studiere Jura im ersten Semester und schreibe gerade meine erste Hausarbeit in BGB AT. Wenn ich jetzt z.B eine Definition für den Antrag (§145 BGB) in einem Lehrbuch nachschlage, um dann richtig zu zitieren fällt mir oft auf, dass sich meine Definition über mehrere Randnummern erstreckt. Muss ich nur eine Randnummer angeben, in der der Großteil meiner Definition vorkommt? Muss ich alle Randnummern angeben, oder anders verweisen? Ich komme mir etwas blöd vor :)