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Diese Frage beantwortet sich recht schnell nach einem Blick auf Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG):
- die Tätigkeit muss selbstständig sein (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
- Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
- Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)
Ich hoffe ich kann dir damit helfen. Liebe Grüße