Ich habe viel im Internet darüber gelesen und vieles scheint mir verwirrend. Nun zu meiner Frage. Ich habe jetzt ein Gewerbe angemeldet und möchte als Kleinunternehmer ohne Handelsregistereintrag tätig werden. Welche Geschäftsbezeichnung wäre nun rechtlich zulässig? "Drechselstube-Hofmann" oder "Drechselstube- Uwe Hofmann".

Mit freundlichem Gruß

Uwe Hofmann