hallo....mein kinogutschein ist im januar 10 abgelaufen und wollte mal wissen ob jemand mir eine seite schicken könnte, bei der es eindeutig steht , dass (kino)gutscheine mindestens 3 jahre halten ;-) ich glaub es steht im artikel 195 des BGB aber ich finde den artikel im internet nicht...

danke für euer bemühen