Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage und brauche Informationen und Hilfe. Ich arbeite seit 7 Monate in Kinderhort als Kinderpflegerin, aber Teilzeit (10 Wochenstunden). Leiterin will, dass ich jeden Tag arbeite (2 Stunde pro Tag).

Ich möchte unbedingt, falls rechtlich möglich ist durchsetzen, dass ich die 10 Stunden an drei Tagen abarbeite und nicht 5 Mal in der Woche.

Ich zitiere gerne aus dem Arbeitsrecht folgenden Paraghraphen:

Nach § 12 Abs. 1 TzBfG ist auch die tägliche Dauer der Arbeits­zeit festzulegen. Ist dies nicht der Fall, muss der einzelne Arbeitseinsatz mindestens drei Stunden dauern. Ein Abruf für einen kürzeren Einsatz ist mit drei Stunden auf das Budget anzurechnen und entsprechend zu bezahlen.

Meine Leiterin hat gesagt, dass ist für mich nicht gültig. In mein Vertrag steht nur dass ich muss 10 Wochenstunden arbeiten, aber steht nicht dass ich muss jeden Tag kommen. Können Sie mich helfen und sagen, habe ich Recht zu antragen, dass ich arbeite 3 Tage in Woche (zum Beispiel 3 Stunde und 20 minuten Dienstags, Mittwochs und Donnerstags), weil ich habe meine eigene Kinder und aus Familiengrunden und Fahrkosten, ich kann leider nicht jeden Tag nur 2 Stunden arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen, Naomi