Hallo zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich einer freiwilligen Maßnahme vom Jobcenter. Ich versuche mich kurz zu halten.
Mein Lebensgefährte hat den B2 Sprachkurs gemacht und ist nebenbei auch auf Arbeitssuche. Wir haben dann gesehen,das es viele Jobs im Lagerbereich gibt aber nur mit Staplerführerschein. Wir also hin zum Jobcenter und nachgefragt,ob dieser eventuell finanziert wird. Sein AV sagte dann,ja so einer wird finanziert. Aber es würde auch in 2 Tagen eine Maßnahme beginnen(nur für Migranten). Dort könne er den Führerschein machen,hätte dazu noch etwas Deutschunterricht und könne dann auch ein Praktikum machen. Für uns hat sich das erstmal ganz toll angehört und er hat hat dann,freiwillig, zugestimmt dorthin zu gehen. Also es war keine Anordnung oder so vom Jobcenter. Sein B2 Kurs wurde erstmal nur pausiert. So nun war er da und er sagt das ist eine totale Katastrophe. Die Leute da haben wenn überhaupt A1 Sprachniveau und selbst die Dozentin und die B2 Lehrerin haben zu ihm gesagt,das dies das falsche für ihn ist,da es ihm Sprachlich überhaupt nichts bringt,da er ja ein ganz anderes Sprachniveau besitzt und er so in der Sprache nicht weiter kommt. Er soll den B2 Kurs wieder weiter machen,denn dieser ist auch Berufsfördernd. Sie hat dem AV eine Mail geschrieben,mit der Bitte das er zurück in den Kurs kann. Dieser weigert sich jetzt und besteht darauf das er die Maßnahme macht. Doch die war ja freiwillig und nicht vom Jobcenter angeordnet. Kann er da nicht einfach wieder seinen sowieso nur pausierten B2 Kurs weitermachen? Vielleicht kennt sich hier ja einer aus und kann helfen.

Vielen Dank im Voraus