Guten Tag!

Mein Anliegen:

Der Betrag für den Zeitraum 01.10.2017-31.12.2017 wurde zum 01.01.2018 überwiesen, am 08.01.2018 erhielt ich den Festsetzungsbescheid (datiert auf den 02.01.2018) mit einem "Säumniszuschlag" von 8,00€.

Ein vorherigen Beitragsbescheid oder eine Zahlungserinnerung habe ich nicht erhalten.

Unter: https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html#zahlungsrueckstand_und_zahlungserinnerung - Widerspruch  

Ist zu lesen: "Die Frist beginnt mit der Bekannt­gabe des Fest­setzungs­bescheids an den Beitrags­zahler. Nach dem jeweilig anwend­baren Landes­recht gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt­gegeben."

Ist damit der "Säumniszuschlag" hinfällig?

Aus Erfahrung weiß ich, dass der norddeutsche Rundfunk diesen Zuschlag auf die nächste Rechnung aufschlägt.