Hallo

mein Lebenspartner wurde zu einem Strafverfahren wegen ,,Verletzung der Unterhaltspflicht´´ geladen, das vermutlich seine Ex-Freundin veranlasst hat von der er auch das Kind hat. Letztes Jahr saß er wegen einer Geldstrafe 1 Monat im Gefängnis das zu einem Jahr Bewehrung ausgesetzt wurde. Nun meine Frage: Muss er nach der Verhandlung wieder ins Gefängnis?