Wenn man Prüfungen (Schulaufgaben, Exen, Kurzarbeiten) zurückbekommt, kann man die ja nicht behalten, und muss sie nach ca. einer Woche wieder zurückgeben. Ich frage mich, ob man nach Schulabschluss oder -wechsel die wieder zurückbekommen kann. Und ab wann. Das ist ja mein Eigentum, ein Andenken und außerdem eine Möglichkeit die Dinge nochmal zu wiederholen. Und wo müsste man das dann beantragen oder so?

Lg Annalena