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Antwort
soweit ich gelernt habe bezieht sich
Legitamtion auf Begründungen, auf der Basis einer bestimmten Erkenntis (d.h. unterliegt einer erkenntistheoretischen Dimension/ Frage) und ist damit sachlich bedingt und begründet.
Legitimierung hingegen betrifft die Frage des WIE begründet/ gerechtfertigt/ berechtigt wird und ist daher strukturell bedingt und begründet
von daher könnten doch aus der obrigen Antwort:
Anerkennung (der Legitimation von Erkenntis) und Bererchtigungsnachweis (als strukturelle Legitimierung) dazu passen, oder?