soweit ich gelernt habe bezieht sich

Legitamtion auf Begründungen, auf der Basis einer bestimmten Erkenntis (d.h. unterliegt einer erkenntistheoretischen Dimension/ Frage) und ist damit sachlich bedingt und begründet.

Legitimierung hingegen betrifft die Frage des WIE begründet/ gerechtfertigt/ berechtigt wird und ist daher strukturell bedingt und begründet

von daher könnten doch aus der obrigen Antwort:

Anerkennung (der Legitimation von Erkenntis) und Bererchtigungsnachweis (als strukturelle Legitimierung) dazu passen, oder?