Ich wurde beim Rechtsabbiegen geblitzt. Da ich rechts abbiegen wollte, wurde ich bereits langsamer und weil die Einbiegung etwas unübersichtlich ist. Allerdings wurde die Ampel erst gelb, als ich kurz vor der Haltelinie war mit 30 km/h. Die Haltelinie bei dieser Ampel ist auch etwas weiter hinten, und nicht direkt an der Kreuzung. Auf jeden Fall ist ja logisch, dass wenn ich abbiege ich nicht mit 50 abbiegen kann, sondern abbremsen muss. Auf dem Foto ist auch deutlich zu sehen, dass ich bereits abgebogen bin, also eigentlich nicht mehr auf der "Tatstraße". Da ich in der Probezeit bin und es hier für mich um sehr viel geht, wollte ich wissen, ob ein Einspruch etwas bringen würde, denn nach meiner Meinung war ich schon zu weit in der Kreuzung um noch abzubremsen, die Abbiegung ging steil bergauf, weswegen ich langsam fahren musste, weil die Einsicht auf Fußgänger zudem sehr schlecht war (im Übrigen war auch nach der Kurve einer, wegen dem ich langsamer wurde, wodurch diese 0,4 sek. vermutlich zu stande kamen..)

Ich möchte auch nocheinmal betonen, dass ich nicht dachte "Hey die Ampel wird gelb, da fahr ich noch drüber" sondern sie so spät umgeschalten ist, dass mir eigentlich nurnoch die Möglichkeit blieb meinen Abbiegevorgang weiterzuführen oder eine Vollbremsung reinzuhauen, bei der ich mitten auf der Straße stehen geblieben wäre.

Meine Frage lohnt sich ein Einspruch, glauben die einem Fahranfänger überhaupt?