Ich habe mich für die Teilnahme an einem Markt (Standplatz) verbindlich angemeldet. Das online-Formular für die Anmeldung zum Markt habe ich unterschrieben und an den Veranstalter gesendet. In der Anmeldung ist die Höhe der Standgebühren und die Kontodaten angegeben und auf selbigem Blatt kann der Veranstalter eine internet Notiz machen, ob eine Zusage erteilt wurde oder nicht. Nach der Anmeldung erhalte ich keinerlei Rückmeldung (weder Rechnung noch eine Zusage o.ä.) und nach Ablauf des Markts erhalte ich eine Mahnung mit der Bitte die Standgebühr zu bezahlen (bei nicht erscheinen zum markt muss diese selbstverständlich trotzdem gezahlt werden). Meine Frage: Muss ich die Mahnung bezahlen? Bedeutet eine verbindliche Anmeldung gleichzeitig eine Zusage des Veranstalters und kommt somit ein Vertrag zustande?