"Hatte in meiner Eigentumswohnung eine Reparatur an einem verrosteten Rohr in der Wand, die zur Gastherme führt! Wasserrohr zur Heizung! Die Wand wurde geöffnet und das Teilstück abgesägt und erneuert! Der Handwerker kam mit einem Auszubildenden und berechnete 4 Stunden Arbeitszeit und 4 Stunden für den Auszubildenden! Wie teuer kann diese Rechnung werden und übernimmt eigentlich die Gebäudeversicherung, die über die Verwaltung abgeschlossen wurde, die Kosten für diese Arbeit! Es war auch ein Wasserschaden dadurch in der Wand! Hatte meinen Verwalter über den Schaden informiert und bat ihn, die Versicherung darüber zu informieren! Der Verwalter schrieb mir über E-Mail, ich soll den Handwerker informieren! Habe ich getan! Nun schrieb mir der Verwalter, dass er die Versicherung nicht informiert, da es sich um mein Sondereigentum handelt und ich die Rechnung nun selbst zahlen muss! Ist das rechtens und was kann ich jetzt noch tun? Kenne leider den Namen der Versicherungsgesellschaft nicht, und der Verwalter nennt ihn mir auch nicht! Hätte mich ansonsten selbst darum gekümmert! Die Versicherungsbeträge werden von der Verwaltung jährlich mit dem Hausgeld abgebucht! Wer kann mir helfen und was kann mir die ganze Geschichte kosten? "