Hallo,

ich komme aus Hong Kong, habe HK Pass, wohne seit 2003 in Hamburg. Mein Mann ist deutsher (wir sind schon seit 5 Jahre getrennt aber noch nicht geschieden). Ich habe länger als 6 Jahre gearbeitet, arbeite auch immer als vollzeit.

Habe früher gehört, man darf nicht 2 Staatsangehörigkeiten haben aber meine Freundin hat mir gesagt, gibt es ein neues Gesetz seit 2009, zwar man darf jetzt 2 Staatsangehörigkeiten haben. Stimmt das? Das heisst, wenn ich ein deutsche Pass beantrage, brauche ich nicht mein HK Pass aufgeben oder?

Falls ja, wo kann ich das Pass beantragen? Muss man noch eine Prüfung für deutsche Sprache bestanden sein?

Danke im voraus.

Liebe Grüße aus Hamburg, ML