Guten Abend alle miteinander!

Ich habe heute Nacht von 22:45 Uhr bis 01:30 Uhr einen Feuerwehreinsatz gehabt. Heute morgen dann in der Schule eine Klausur geschrieben. Da meine Nacht wegen dem Einsatz nicht ganz lang war und ich in der Klausur nicht wirklich konzentriert war, wurde mir gesagt, dass ich das Recht darauf habe, die Klausur zu wiederholen, da der Einsatz während meiner gesetzlichen Ruhephase war. Nun meine Frage: Stimmt dass soweit? Und wenn ja, hat jemand vielleicht einen Paragraphen aus irgendeinem Gesetz, der das beweisen kann? Ich habe mal in JArbSchG geschaut, aber nicht wirklich was passendes dazu gefunden...