Also dass die Wohnung auf deren Namen laufen muss ist ja schonmal Schwachsinn, dann würde es ja garkeine WGs geben. Ich hatte in der Ausbildungszeit schon folgende Situationen:
Wenn ihr alle nicht verwandt seid muss jede einzelne Person die Hilfebedarf hat einen eigenen Antrag stellen, und alle müssen ihre Meldeadresse dort haben, das ist ja klar. In welcher Konstellation man dann zusammen wohnt ist aber völlig egal, natürlich braucht das Jobcenter nur etwas schriftliches dass der Antragsteller da wohnt.
Wenn alle drei Leistungen vom Jobcenter beziehen, kannst du als alleiniger Hauptmieter sogar freies Wohnrecht erteilen, dann erhältst du das Geld für die volle Miete selbst wenn die Wohnung für eine Person zu teuer wäre, da die Anzahl der Personen die tatsächlich da wohnen trotzdem berücksichtigt wird. Also muss die Miete nur angemessen für drei Personen sein.
Wenn du als Hauptmieter keine Jobcenter Gelder kriegst, können die anderen die trotzdem beantragen, inklusive Miete, wenn du einfach mit Erlaubnis des Vermieters einen Untermietvertrag für jeden machst. Der Betrag pro Person darf dann natürlich so hoch sein wie die maximale angemessene Miete für eine Person.
Auf diesem Weg kann man soviel wie möglich von der Miete auf die beiden Untermieter umlegen, dass man dabei aber Gewinn macht, also mehr Untermiete kassiert als die Gesamtmiete kostet ist aber nur erlaubt wenn du selbst keine Leistungen beziehst.
Mit Untervermietung dürfte eigentlich jeder Vermieter einverstanden sein, denn du allein bist immer noch verantwortlich für die Mietzahlung an ihn, holst halt nur nen Teil wieder rein. Lassen die Untermieter dich hängen, nicht sein Problem.