Hallo, und zwar hatten wir wegen meines Sohnes vor ca. 2 Jahren unser Badezimmer im OG behindertengerecht umbauen lassen, dort haben wir von der AOK auch einen Zuschuss von 4000€ erhalten, alles schön und gut. Dieser Zuschuss steht soweit ich weiss jedes Jahr zu und ist immer pro Jahr einmal beantragbar. Da sich der Zustand unseres Sohnes verschlechtert hat und der Behindertengrad auch angepasst wurde, wollten wir im EG under Badezimmer ebenfalls umbauen lassen. Wir haben den Antrag gestellt, die AoK wollte es aber erst garnicht genehmigen und nach paar Widersprüchen jetzt auch nur die Hälfte, also 2000€, mit der Begründung "Da Sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe bzw. freie Heilfürsorge haben, können wir Ihnen die gesetzlich vorgesehene Leistung nur zur Hälfte zur Verfügung stellen."

Meine Frage ist, kennt sich da jemand aus und kann mir hier vlt weiterhelfen, warum und wieso nur zur Hälfte?

Vielen Dank schonmal für alle Hilfen.