Dein Ausbildungsnachweis den du bei drivEddy erwirbst, oder erworben hast, ist rechtsgültig und muss bundesweit anerkannt werden (da drivEddy einen Sitz in BaWü hat, und auf deren Rechtsgrundlage eine Ausnahmegenehmigung besitzt).

Dadurch dass du einen Ausbildungsvertrag mit drivEddy hast, und separat einen mit der externen Fahrschule, bist du als Wechselfahrschüler anzusehen, und die Fahrschule darf dich nicht aus dem Grund ablehnen dass du bei drivEddy die Online- Theorie absolviert hast.

Die Fahrschule kann dich jedoch ablehnen, wenn sie keine Kapazitäten hat um neue oder Wechselfahrschüler anzunehmen.

Am besten ist es dir schonmal eine Fahrschule in deiner Umgebung rauszusuchen, und sicherheitshalber anfragen ob die Fahrschule noch Wechselfahrschüler aufnehmen, dann bist du meistens auf der sicheren Seite.

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