Hallo zusammen,

hab mal eine Frage ich hatte damals für das Jahr 2017 eine Nebenkostenabrechnung erhalten die in Sachen Trink/Abwasser offensichtlich falsch berechnet wurde und ich sollte 550€ nachzahlen. Es wurde schriftlich mitgeteilt das ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache und eine Korrektur der Rechnung bestehe. Dies ist bis heute nicht passiert und wurde auch noch nicht bezahlt.

Danach die Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2018 habe ich auf Verlangen ausgezahlt bekommen mit +\- 200€ Guthaben.

Die Neuste Nebenkostenabrechnung 2019 ergab bei mir auch wieder Guthaben. Ich habe gebeten das das Guthaben überwiesen wird und bekam als Antwort das es nicht überwiesen wird weil die Abrechnung aus 2017 noch offen ist.

Und nun zur Frage! Darf die Hausverwaltung das Geld einbehalten? Weil Mietrückstände bzgl. der Kaltmiete sind nicht offen nur die fehlerhafte Abrechnung aus 2017.

Wäre über einen Erfahrungsaustausch sehr dankbar.

LG

Rene